Bei den Wärmedämmverbundsystemen, z.T. auch als Thermohaut bezeichnet, handelt es sich um aufeinander abgestimmte Systemkomponenten zur Dämmung von Außenwänden. Sie können auf Untergründen aus Mauerwerk, Beton, neuen und alten Putzfassaden und Holzständerwänden aufgebracht werden.

Sie haben den großen Vorteil, dass mit ihnen der Wärmeschutz optimiert werden kann und dadurch Energie und Heizkosten eingespart werden können. Selbst höchste Ansprüche an den Wärmeschutz können mit WDV-Systemen problemlos eingehalten werden. Zudem kann bei Neubauten die Dicke des Wandaufbaus im Gegensatz z.B. zu einer Verblendfassade auf ein statisch notweniges Minimum reduziert werden (Raumgewinn). Bei Altbauten kann in den meisten Fällen auf eine zeitund kostenintensive Untergrundbehandlung verzichtet werden.

Grundsätzlich sollten nur Systemkomponenten miteinander kombiniert werden und Herstellerangaben sorgfältig beachtet werden. Jedes WDV-System muss vom Deutschen Institut für Bautechnik in Berlin (DiBt) bauaufsichtlich zugelassen sein. Die Anbringung eines WDVS sollte ausschließlich von qualifizierten Handwerkern erfolgen.

Aufbau eines WDVS

Wärmedämmschicht aus Hartschaumplatten (Polystyrol oder Polyurethan), Mineralfaserdämmstoff, Kalziumsilikatplatten, Korkoder Schilfrohrdämmplatten Armierungsschicht aus Armierungsputz und Armierungsgewebe dient zur Egalisierung des Haftgrundes, zur Einbettung der Gewebearmierung und zur Vorbereitung des Putzgrundes Schlussbeschichtung (Putz)

Hinweise zur Wärmedämmschicht

Sie kann in verschiedenen Dämmstoffdicken und mit unterschiedlichen Wärmeleitfähigkeiten ausgeführt werden.

Die Befestigung der Wärmedämmplatten erfolgt durch Kleben, Kleben und Dübeln oder durch eine mechanische Befestigung mit Halteleisten. Bei der Verankerung mit Dübeln muss der Untergrund aus Beton oder Mauerwerk bestehen. Bei der Sanierung von Altbauten verwendet man ein Befestigungssystem mit Halteleisten. Vorteil des Schienensystems ist, dass der alte Untergrund nicht entfernt werden muss.

Im Sockelbereich ist wegen des Erddrucks ein besonders druckfestes Material zu wählen. Vorzugsweise kommen dort Perimeterdämmplatten, z.B. aus Hartschaum, zum Einsatz.

Die Verlegung der Dämmplatten muss möglichst fugenlos erfolgen, damit es nicht zu Wärmebrücken und Rissbildungen im Oberputz kommen kann.

Hinweise zur Armierungsschicht

Der auf die Dämmplatten aufzutragende Armierungsputz (1,5 – 5,0 mm) hat die Funktion der Egalisierung des Haftgrundes, der Einbettung des Armierungsgewebes und der Vorbereitung des Putzgrundes. Er sollte auf den Oberputz abgestimmt und entsprechend mineralisch oder kunstharzgebunden sein. Das Armierungsgewebe, z.B. aus Glasfasergewebe, dient der flächigen Spannungsverteilung aus dem Verputz.

Hinweise zur Schlussbeschichtung (Oberputz)

Der Oberputz hat neben der optischen auch eine Wasser abweisende Funktion. Materialtechnisch kann zwischen Mineral-, Silikat-, Kunstharzund Silikonharzputzen gewählt werden.

Mineralputze

  • werden 2-3-lagig aufgebracht und als Dickschichtsysteme bezeichnet
  • eingeschränkte Farbauswahl
  • besserer Schallschutz als Dünnschichtsysteme
  • verschiedene Oberflächen und Korngrößen möglich

Silikatputze

  • werden 2-lagig aufgebracht und als Dünnschichtsysteme bezeichnet
  • eingeschränkte Farbauswahl
  • schwinden nur schwach
  • schnelle Endfestigkeit
  • wirtschaftlich zu verarbeiten
  • verschiedene Oberflächen und Korngrößen möglich

Kunstharzputze

  • werden 2-lagig aufgebracht und als Dünnschichtsysteme bezeichnet
  • nahezu unbegrenzte Farbauswahl
  • schwinden nur schwach
  • schnelle Endfestigkeit
  • wirtschaftlich zu verarbeiten
  • verschiedene Oberflächen und Korngrößen möglich

Silikonharzputze

  • werden 2-lagig aufgebracht und als Dünnschichtsysteme bezeichnet
  • nahezu unbegrenzte Farbauswahl
  • schwinden nur schwach
  • schnelle Endfestigkeit
  • wirtschaftlich zu verarbeiten
  • verschiedene Oberflächen und Korngrößen möglich

Die Farbgebung kann über das Einfärben des Putzes erreicht oder über einen Anstrich erfolgen.

Wärmedämmverbundsysteme müssen folgenden Anforderungen genügen:

  • Standsicherheit
  • Wärmeschutz
  • Tauwasserschutz
  • Schlagregenschutz
  • Brandschutz

Der bauliche Brandschutz wird in den einzelnen Landesbauordnungen geregelt und fordert bei Gebäuden mit bis zu zwei Vollgeschossen die Baustoffklasse B2 (normal entflammbar), bei Gebäuden mit mehr als zwei Vollgeschossen die Baustoffklasse B1 (schwer entflammbar) sowie bei Hochhäusern die Baustoffklasse A (nicht brennbar).

  • Schallschutz
  • Windkräfte
  • Temperaturoder Dampfdruckveränderungen