Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

Die VOB liegt dem Bauvertragswesen zugrunde. Dabei handelt es sich weder um eine Rechtsverordnung noch um ein Gesetz. Nach der VOB werden Rechte und Pflichten in die Bereiche A, B und C aufgeteilt.

  • Teil A behandelt das Verfahren der Vergabe von Bauleistungen und allgemeine Vertragsbedingungen und Gewährleistungen.
  • Teil B schreibt Vertragsbedingungen für die Bauausführung fest, auf denen der Bauvertrag von Bauherr und Handwerkern basieren kann. Nur wenn die Vertragspartner es ausdrücklich vereinbaren, wird die VOB zum Bestandteil des Vertrags.
  • Teil C führt die Allgemeinen Technischen Vorschriften auf, die jeweils für ein Gewerk Einzelheiten der Ausführung, des zu verwendenden Materials, der zu beachtenden DIN-Normen und der Ermittlung der Handwerkerleistung festlegen.