Seit dem 01.03.2009 wird bezüglich der Fördermittel im Marktanreizprogramm unterschieden, ob es sich um Maßnahmen für einen Neubau oder für bestehende Gebäude handelt. Bei Neubauten wurden die Basisförderungen um 25% reduziert.

  • Neubau: Alle Neubauten, für die der Bauantrag nach ab dem 01.01.2009 gestellt wurde
  • Gebäudebestand: Alle Bauten, für die der Bauantrag vor dem 01.01.2009 gestellt wurde

Hier sehen Sie, welche Fördermöglichkeiten Sie für eine Solarthermieanlage nutzen können.

1) Bei Flachkollektoren: Mind. 9 qm Kollektorfläche, mind. 40 l/qm Pufferspeichervolumen. Bei Röhrenkollektoren: Mind. 7 qm Kollektorfläche, mind. 50 l/qm Pufferspeicher
2) Pufferspeichervolumen von mind. 100 l/qm Kollektorfläche erforderlich
3) Zusätzlich zur Basisförderung kann ein Bonus in Höhe von 750 € gewährt werden, wenn gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage oder eine förderfähige Wärmepumpe installiert wurde.
4) Effizienzbonus Stufe 1: Die Gebäudehülle erfüllt EnEV-Standard bei Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995 oder unterschreitet EnEV-Standard um 30% bei Gebäuden mit Baugenehmigung nach 1994.
Effizienzbonus Stufe 2: Die Gebäudehülle unterschreitet EnEV-Standard um 30% bei Gebäuden mit Baugenehmigung vor 1995 oder unterschreitet EnEVStandard um 45% bei Gebäuden mit Baugenehmigung nach 1994.
5) Die Umwälzpumpen müssen Bestandteil eines hydraulisch und regeltechnisch optimierten Heizungssystems sein, das – sofern Heizkörper vorhanden sind - mit voreinstellbaren Thermostatventilen an den Heizkörpern und ggf. mit weiteren Abgleicharmaturen ausgestattet ist. Der Bonus ist nicht mit dem Zuschuss aus dem KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" kumulierbar.
6) Mindestkollektorfläche 20 qm, maximale Kollektorfläche 40 qm. Die Ausführungsbestimmungen des BMU vom 17.04.2007 zur Innovationsförderung sind zu beachten.

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Quelle: BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle www.bafa.de
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