Das erste Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat am 01.04.2000 in Kraft und regelt unter anderem die Vergütung von Solarstrom. Am 01.08.2004 trat das neue (zweite) Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft, wodurch es zu Änderungen bezüglich der Einspeisvergütung kam. Am 06.06.2008 wurde das EEG 2009 beschlossen. Dieses ist ab dem 01.01.2009 gültig.

Im EEG ist festgelegt, wie hoch die Einspeisevergütungen durch die Netzbetreiber sind. Diese Einspeisevergütung macht den Einstieg in die solare Stromerzeugung besonders interessant, da der Betreiber einer Photovoltaikanlage mit diesen Einnahmen fest rechnen und planen kann.