Die Energieeinsparverordnung verfolgt das Ziel, dass Neubauten und renovierte Altbauten in einer Energiegesamtbilanz künftig weniger Energie verbrauchen als bisher. Die EnEV fasst seit 2002 die frühere Wärmeschutzverordnung mit der Heizungsanlangenverordnung zusammen. Das bedeutet für "Häuslebauer", dass sie praktisch besser isolieren und sparsamer heizen müssen.

Bereits im Sommer 2007 wurden mit dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) 29 Eckpunkte festgelegt, um den Klimaschutz in Deutschland zu stärken. Die Novellierung der Energieeinsparverordung sieht vor, 2009 und 2012 die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden um jeweils 30 % zu erhöhen.

Die wesentlichen Neuerungen der EnEV 2009 im Überblick:

  • Die energetischen Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und die Wärmedämmung energetisch relevanter Außenbauteile werden um jeweils rund 30 % erhöht.
  • Oberste Geschossdecken, soweit begehbar, müssen unter bestimmten Voraussetzungen gedämmt werden.
  • Für Klimaanlagen wird die Nachrüstung mit selbsttätig wirkenden Einrichtungen der Be- und Entfeuchtung zur Pflicht.
  • Einführung der DIN V 18599 als alternative Nachweismethode für Wohngebäude
  • Einführung des Referenzgebäudeverfahrens für Wohngebäude
  • Der bisher nach dem A/Ve-Verhältnis gestaffelte max. spezifische Transmissionswärmeverlust wurde um etwa 10 % verschärft und wird jetzt nach Gebäudetypen gestaffelt.
  • Pflicht zur Prüfung des Einsatzes alternativer Energieversorgungssysteme bei Neubauten ab einer Fläche von 50 m² (bisher: ab 1.000 m²)
  • Elektrische Speicherheizsysteme dürfen in Gebäuden mit mehr als 5 Wohneinheiten nicht mehr eingebaut werden. Vorhandene elektrische Speicherheizsysteme, die älter als 30 Jahre sind, müssen durch andere Heizsysteme ausgetauscht werden.
  • Bei Änderungen an bestehenden Gebäuden hat der Unternehmer dem Eigentümer eine Unternehmererklärung über die Einhaltung der Vorschriften der EnEV auszuhändigen.

    In Kraft treten:

    Zunächst war der 01.01.2009 geplant, mittlerweile kann man jedoch von Herbst 2009 ausgehen, da die Zustimmung des Bundesrats noch aussteht.

    Kontrolle:

  • Prüfung der Einhaltungen der Vorschriften für Heizanlagen durch den Bezirksschornsteinfegermeister
  • Nachweispflicht bei der Durchführung bestimmter Arbeiten im Gebäudebestand
  • Einführung behördlicher Stichprobenkontrolle
  • Einführung einheitlicher Bußgeldvorschriften