Für die Wärmeschutzberechnung eines Gebäudes muss zunächst der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert, früher k-Wert) aller Bauteile bestimmt werden. Je kleiner der U-Wert, umso geringer ist der Wärmedurchgang (Wärmeverlust) und umso höher dementsprechend die Dämmwirkung. Die Größe des U-Werts ist abhängig von der Wärmeleitfähigkeit des verwendeten Materials und der Materialdicke.

Material Wärmeleitfähigkeit (W/mK)
Beton2hoch
Kalksandstein0,79hoch
Porenbeton mit 600 kg/m30,09niedrig
Dämmstoffe0,02-0,04niedrig

Genauer gesagt gibt der Wärmedurchgangskoeffizient die Wärmemenge an, die in einer Sekunde bei einer Temperaturdifferenz von 1 Kelvin zwischen innen und außen durch ein Bauteil von ein Quadratmeter Fläche fließt.

Laut Energieeinsparverordnung müssen bei einem Neubau oder bei Änderungen an bestehenden Gebäuden Mindestanforderungen an den U-Wert der verschiedenen Bauteile eingehalten werden. Eine Nachrüstpflicht besteht aber lediglich bei den obersten Geschossdecken, sofern sich darunter beheizte Räume befinden. Bis zum 31.12.2006 sind diese so zu dämmen, dass ein U-Wert von 0,30 W/(m²K) nicht überschritten wird.

Für die einzelnen Bauteile gelten folgende Werte:

Bauteile U-Wert (W/m²K)
Außenwände0,35-0,45
Fenster, Fenstertüren, Verglasung1,50-1,70
Vorhangfassaden1,90
Decken, Dächer, Dachschrägen über beheizten Räumen0,30
Flachdächer über beheizten Räumen0,25
Decken und Wände gegen unbeheizte Räume oder Erdreich0,40-0,50

Die in der EnEV genannten bauteilbezogenen maximalen U-Werte müssen bei geringfügigen baulichen Änderungen (weniger als 20% der Bauteilflächen) nicht eingehalten werden.