Blitzschutz dient dem Personen- und Sachschutz vor den Folgen von Blitzeinschlag in Gebäude. Die Notwendigkeit, Gebäude mit Blitzschutzanlagen zu versehen, wird in der Regel in örtlichen Baubestimmungen festgelegt. Darüber hinaus werden von den Schadenversicherern objektbezogene Auflagen zur Errichtung von Blitzschutzmaßnahmen, als Grundlage für Prämienvereinbarungen, gemacht.